BR-48: Steuersatz (BT-119) fehlt in der Steueraufschlüsselung
Jede Steueraufschlüsselung muss einen Steuersatz enthalten (außer bei nicht steuerpflichtigen Rechnungen)
Offizielle Regel
[BR-48] Jede Steueraufschlüsselung (BG-23) muss einen Steuersatz (BT-119) enthalten, außer wenn die Rechnung nicht steuerpflichtig ist.
Quelle: KoSIT Schematron (itplr-kosit/peppol-bis-invoice-3), CEN-EN16931-UBL.sch
Was bedeutet das?
In der Steueraufschlüsselung fehlt der Steuersatz (BT-119), obwohl er erforderlich ist. Der Steuersatz wird benötigt, um die Steuerberechnung zu prüfen (sofern keine Ausnahmeregel greift).
Typische Ursachen
- 1Steuersatz wird nicht exportiert.
- 2Unvollständige Steuerkonfiguration.
Was prüfen?
- Prüfen Sie, dass BT-119 in jedem relevanten BG-23-Eintrag vorhanden ist.
- Stellen Sie sicher, dass der Steuersatz ermittelt und in der Aufschlüsselung ausgegeben wird.
Verwandte Fehler
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